Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Unser Angebot ist freibleibend. Mit Erscheinen der neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen Preislisten ihre Gültigkeit. Die Preise verstehen sich ab Keller. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und dessen Kosten vorgenommen. Ist ein bestellter Weinjahrgang vergriffen, behalten wir uns vor, den Folgejahrgang der gleichen Weinsorte zu liefern, es sei denn, dies wird ausdrücklich nicht gewünscht. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware vorgebracht werden. Auskristallisierungen im Wein in Form von Weinstein sind naturbedingt und kein Beanstandungsgrund. Bei Jahrgangsänderungen und Neuabfüllungen können sich bei Weinen der gleichen Bezeichnung und Qualitätsstufe in den Analysewerten kleine Abweichungen ergeben.
Die Lieferung erfolgt durch Spedition, Paketdienst oder Post. Bei Lieferung durch Spedition, Paketdienst oder Post werden Versandkosten berechnet. Wir liefern im 6er-, und 12er-Karton per Post, ab 36 Flaschen per Spedition.
Die Lieferung erfolgt in 6er- und 12er Verpackungseinheiten, es sei denn, in der Liste sind andere Einheiten angegeben. Flaschen werden einschließlich Glas geliefert. Für zurückgesandte Verpackung kann keine Vergütung erfolgen.
Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Erstkunden liefern wir nur per Vorauskasse. Das Weingut Dr. Jürgen Zipfel | Durchbacher Kasselberg kann Vorauszahlungen, Teilvorauszahlungen oder Barzahlung bei Übergabe verlangen. Diskontspesen oder sonstige Spesen aus Wechsel oder Scheck trägt der Käufer.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises aller Forderungen, die das Weingut Dr. Jürgen Zipfel | Durchbacher Kasselberg aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum des Weinguts Dr. Jürgen Zipfel | Durchbacher Kasselberg .
Alle Fälle höherer Gewalt entbinden uns von unseren Lieferungsverpflichtungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenburg / Baden.
Es gilt deutsches Recht. Die Abgabe für den Weinfonds gem. §43 Nr. 2 WG wird von uns entrichtet.
Standardverpackungseinheit: 6 Flaschen
Versandkosten (Inland): - Versandkostenanteil 6,- EUR pro 6er-Karton, 9,- EUR pro 12er-Karton - ab einem Warenwert von 300,00 EUR erfolgt die Lieferung frei Haus.
Versandkosten (Ausland): - bei Lieferungen ins Ausland berechnen wir die anfallenden Frachtkosten. Zahlungsziel: - 14 Tage ohne Abzug - Bei Erstkunden liefern wir nur gegen Bankeinzug oder per Vorauskasse. Die Grüne Punkt Gebühren werden unter der Vertragsnummer 14833 an das DSD bezahlt.
Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern (§ 312 b BGB) kann der Verbraucher den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware widerrufen. Der Widerruf muss in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Verbraucher. Der Widerruf bzw. die Warenrücksendung ist zu richten an das Weingut Dr. Jürgen Zipfel | Durchbacher Kasselberg, Waldstraße 26a, 77654 Offenburg. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, wenn der Bestellwert 40,00 Euro nicht überschreitet, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Im übrigen finden die Bestimmungen des § 312 d BGB Anwendung.
Das Weingut Dr. Jürgen Zipfel | Durchbacher Kasselberg schließt über das Internet Kaufverträge über Wein ausschließlich mit Personen die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Kunde bestätigt durch sein Einverständnis mit den AGB, dass er über 16. Jahre alt ist. Der § 9 des JuSchG lautet:
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtung oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
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